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   BAG, 07.03.1955 - 2 AZR 523/54   

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https://dejure.org/1955,393
BAG, 07.03.1955 - 2 AZR 523/54 (https://dejure.org/1955,393)
BAG, Entscheidung vom 07.03.1955 - 2 AZR 523/54 (https://dejure.org/1955,393)
BAG, Entscheidung vom 07. März 1955 - 2 AZR 523/54 (https://dejure.org/1955,393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Nachträgliche Zulassung - Berichtigungsbeschluß - Urteilsergänzung - Formelle Rechtskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG (1953) § 72 Abs. 1; ZPO § 319 § 321
    Arbeitsgerichtsverfahren: Nachträgliche Revisionszulassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 21
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93

    Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses

    b) Das gilt grundsätzlich auch für den Berichtigungsbeschluß gemäß § 319 ZPO (vgl. MünchKomm-ZPO/Musielak, § 319 Rdn. 18; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 319 Rdn. 15 f; Jonas JW 1936, Anm. auf S. 103; Pohle in Anm. AP § 319 ZPO Nr. 1 unter 2; Schumann in Anm. AP § 319 ZPO Nr. 14 unter 2; Grunsky in Anm. AP § 319 ZPO Nr. 15 unter 2).

    Allerdings wird derartigen Beschlüssen insoweit nur eingeschränkte Bindungswirkung zuerkannt, als durch sie nachträglich erstmals ein Rechtsmittel zugelassen wird (BGH, Urt. v. 25. September 1958 - VII ZR 104/57, NJW 1958, 1917; BAGE 3, 21, 22; 9, 205, 207 ff; BAG AP § 319 ZPO Nr. 2, 11, 14 und 15; BSG AP § 138 SGG Nr. 1).

  • BGH, 04.03.1981 - IVb ZB 552/80

    Nachholen der im Berufungsurteil unterbliebenen Zulassung der Revision durch ein

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zu derartigen Vorschriften einhellig die Auffassung vertreten worden, daß eine in der anzufechtenden Entscheidung unterbliebene Rechtsmittelzulassung nicht durch eine ergänzende Entscheidung nachgeholt werden kann (zu § 546 ZPO: BGHZ 20, 188, 189; 44, 395 [BGH 02.02.1966 - VIII ZR 76/64]; zu § 72 ArbGG: BAG 3, 21; 9, 205; BAG AP ZPO § 319 Nr. 3, 13 und § 321 Nr. 2; BAG SAE 1974, 57; zu §§ 150, 160 SGG: BSG AP SGG § 140 Nr. 1, 2; ebenso auch schon die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Reichsarbeitsgerichts zu entsprechenden Zulassungsregelungen, vgl. die Nachweise in BGHZ 44, 395, 397 f.) [BGH 02.02.1966 - VIII ZR 76/64].
  • BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 55/64

    Sitzungsprotokoll - Nachweis der Fälschung - Beweis - Protokollberichtigung -

    Eine nachträgliche Zulassung eines Rechtsmittels ist nicht zulässig (BAG 1, 67 = AP Hr, 15 zu § 72 ArbGG) " Auch auf dem Wege über einen Berichtigungsbeschluß kann in aller Regel eine wirksame Zulassung eines Rechtsmittels nicht herbeigeführt werden (BAG 2, 358 £3627 = AP Nr, 3 zu § 319 ZPO; BAG 3, 21 /72/ = AP Nr.,1 zu § 319 ZPO; BAG 9, 205 /?Q§ 7 = AP 4 zu § 319 ZPO; BAG AP Nr, 2 zu § 319 ZPO), Irgendwelche Umstände, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, liegen im Streitfall nicht vor und sind ins besondere von der Beklagten nicht vorgetragen worden, 4c Da nach alledem die Berufung nicht statthaft war, mußte sie als unzulässig verworfen werden.
  • BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 76/64

    Nachträgliche Revisionszulassung

    Sie wird vom Bundesarbeitsgericht ständig vertreten (BAG AP ZPO § 319 Nr. 1, 3 und 4) und war früher auch im Schrifttum herrschend (so auch noch Wieczorek, ZPO § 546 Anm. A II b; Schönke/Schröder/Niese, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts 8, Aufl. S. 333; Zöller, ZPO 9. Aufl. § 546 Anm. 2; Paulsen, JR 1951, 232).
  • BGH, 18.06.1963 - VI ZR 303/62
    Darüber hinaus bestand nach der einschlägigen Rechtsprechung wenig Aussicht, daß das Revisionsgericht eine nachträgliche Erhöhung des Streitwertes oder eine nachträgliche beschlossene Zulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht als verbindlich ansehen werde (BAG 2, 358; 3, 21; AP ZPO § 319 Nr. 1 und 2; BGHZ 20, 188; vgl. ferner die nachträglich ergangenen Entscheidungen BAG 9, 205 und 9, 222).
  • BAG, 05.05.1960 - 2 AZR 511/58

    Beschlossene Rechtsmittelzulassung - Nicht verkündete Rechtsmittelzulassung -

    Da nach der schon in Ziff. I gewürdigten Bedeutung der Rechtskraft ein rechtskräftig gewordenes Urteil nicht nachträglich in eine nicht-rechtskräf tige Entscheidung umgeschaffen werden kann, fehlt es allein schon deswegen an den Voraussetzungen, unter denen eine Urteilserganzung statthaft ist; somit ist der Beschluß aber unbeachtlich und nicht als Entscheidung nach § 319 ZPO anzusehen (PAG 16, 212 21317; in 1931, 1291; PAG in ARS 29, 104- mit zust. Anmerkung von Volkmar; BAG 3, 21 £~22 J7; 2, 358 /3/52 7) .
  • BAG, 13.04.1956 - 1 AZR 192/55

    Sitzungsniederschrift - Mündliche Eröffnung der Entscheidungsgründe - Negative

    2) Die Zulassung der Revision in einem besonderen Beschluß ist nur wirksam, wenn die Voraussetzungen für eine Berich tigung des Urteils gemäß § 319 ZPO gegeben sind (Bestäti gung von BAG in AP Nr. 1 zu § 319 ZPO).
  • BAG, 06.01.1967 - 3 AZR 429/66

    Revisionszulassung - Ergänzungsurteil

    In BAG 3 21 [23] = AP Nr. 1 zu § 319 ZPO hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt., daß § 321 ZPO eine Urteilsergänzung nur zuläßt., soweit über Sa chantrage der Parteien, über die Kosten oder die vorläufige Vollstreckbarkeit (§ 716 ZPO) nicht entschieden worden oder im arbeitsgerichtlichen Verfahren die notwendige Festsetzung des Streitgegenstandes (§ 61 Abs. 2., § 69 Abs. 2 ArbGG) unterblieben ist.
  • BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 77/64
    Piese Ansicht hat das ReichsarbG&tsgericht geteilt (RAG 16, 211; 18, 23, 26 f)« Sie wird vom Bundesarbeitsgericht ständig vertreten (BAG AP ZPO § 319 Nr. 1, 3 und 4) und war früher auch im Schrifttum herrschend (so auch noch Wiecz.orek, ZPO § 546 Anm. A II b; Schönke/Schröder/ Niese, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts 8. Aufl. S. 333; Zoller, ZPO 9" Aufl. § 546 Anm. 2; Paulsen, JR 1951, 232).
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